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Energienews


08.03.2019

Förderung integrierter Energie-/Wärmezähler

Energieeffizienzklassen oder -werte auf der Basis von Prüfstandsergebnissen ermöglichen keine Aussagen, wie effizient eine real verbaute Anlage ist. Erst eine Energieanalyse aus dem Verbrauch zeigt das reale Verhalten, kann Fehler und Potenziale
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Die Hoffnung währte kurz. Der umfangreiche und viel zu komplexe erste Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz GEG Anfang 2017 schürt mit seinem § 35 Abs. 2 und 3 erstmalig die Hoffnung, dass es künftig tatsächlich um einen in der Praxis nachgewiesenen Erfolg von energetischen Maßnahmen zur CO2-Minderung und damit zum Klimaschutz geht. In § 35 (2) hieß es:

„Sofern elektrisch angetriebene Wärmepumpen genutzt werden, [...] muss ab dem 1. Januar 2019 die Wärmepumpe über eine Anzeige verfügen, die neben der nach Nummer 1 vorgeschriebenen Mindestjahresarbeitszahl direkt die von der Wärmepumpenanlage erreichte Jahresarbeitszahl als gemittelten Wert der letzten zwölf Monate ausweist, wobei in beiden Fällen die Strom- und Wärmemengen aller Systemkomponenten der gesamten Heizungsanlage durch Messungen zu erfassen sind.“

Zum ersten Mal wurden also Anforderungen konkret, die reale Effizienz von Wärmeerzeugungsanlagen zur Information der Nutzer durch den vorgeschriebenen Einsatz von Strom- und Wärmemengenzählern tatsächlich zu messen und anzuzeigen. Das wäre tatsächlich ein Fortschritt gewesen. Doch die Hoffnungen wurden mit dem zweiten, inoffiziellen Entwurf von November 2018 enttäuscht. Der eben zitierte Absatz 2 wurde einfach vollständig gestrichen. Begründung zu nun § 37:

„Die bislang in Nummer III. der Anlage zum EEWärmeG festgelegten technischen Anforderungen werden nicht in das neue Gesetz übernommen. Die Regelung ist zu streichen. Die technischen Anforderungen stehen nicht im Einklang mit der EU-Durchführungsverordnung Nr. 813/2013 über die umweltgerechte Gestaltung von Wärmepumpen, die seit dem 27. September 2017 abschließend die Inbetriebnahme von Wärmepumpen regelt, und damit auch nicht im Einklang mit § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPG), der als nationale Umsetzung dieser Ökodesign-Verordnung die Voraussetzungen des Inverkehrbringens energieverbrauchsrelevanter Produkte festlegt, die von einer Durchführungsvorschrift erfasst werden.“

Die Lobby – mutmaßlich der Hersteller – hat sich wieder einmal durchgesetzt. An realer Überprüfung von CO2-Minderungsmaßnahmen ist man offensichtlich nicht interessiert. Die einmalige Chance, Verbraucher über die tatsächliche Effizienz ihrer Gebäude und Anlagen zu informieren, wurde vertan.

Ein Hoffnungsschimmer aus der EU: Die am 25. Dezember 2018 in Kraft getretene novellierte Energieeffizienz-Richtlinie (European Energy Directive, kurz EED) fordert zukünftig fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler. Die EED schafft die Grundlage für mehr Verbrauchstransparenz, indem sie die Fernablesung zum Standard macht. Ab 25. Oktober 2020 neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler sollen fernablesbar sein, wenn dies technisch machbar, kosteneffizient durchführbar und im Hinblick auf die möglichen Energieeinsparungen verhältnismäßig ist. Sinn und Zweck der Fernablesung ist es, die Verbrauchswerte künftig mindestens einmal pro Monat zu erfassen und den Bewohnern zur Information bereitzustellen.

Statt Gesetz ein Förderprogramm

Anlass genug, alle an Effizienz und Klimaschutz interessierten Akteure aufzurufen, den Verzicht auf Messeinrichtungen im geplanten GEG nicht einfach hinzunehmen, sondern die Politik dazu zu bewegen, mindestens über ein bundesweites Förderprogramm den Erfolgsnachweis energetischer Maßnahmen zur CO2-Minderung zu etablieren. Allerdings wäre das Vorschreiben automatisierter Verbrauchs- und Effizienzmessungen für jeden neu installierten Wärmeerzeuger im GEG wirkungsvoller. So wie vor Jahrzehnten die integrierte Regelung von Wärmeerzeugern kurzfristig etabliert wurde und schnell ihren Eintritt in die damalige Heizungsanlagenverordnung gefunden hat.

Am 8. Januar 2019 fand deshalb bei proKlima in Hannover zusammen mit Bremer energiekonsens und der Ostfalia-Hochschule, Wolfenbüttel, eine Strategiesitzung statt, bei der ein Entwurf für ein Förderprogramm „Endenergie- und Wärmemengenzähler – integriert in Wärmeerzeugungsanlagen zur Effizienzmessung der Gebäude- und Anlagentechnik“ diskutiert wurde.

Die Idee ist: So wie sich heute fast jeder Autofahrer seinen momentanen und mittleren Kraftstoffverbrauch in l/100 km abrufen und mit den Werten der aktuellen WLTP-Norm vergleichen kann, sollte dies auch für die Wärmeversorgung von Gebäuden möglich werden. Gleichzeitig könnte mit vernachlässigbarem Zusatzaufwand sowohl die Effizienz des angeschlossenen Raumheiz- und Trinkwarmwassersystems als auch die Qualität von Planung und Ausführung der zu versorgenden Gebäude inklusive des individuellen Nutzerverhaltens transparent gemessen und angezeigt werden. Die Zusatzinvestitionen für Wärmemengen- und Endenergiezähler – industriell im Gerät integriert – werden auf 100 bis 150 Euro geschätzt.

Der Förderprogramm-Entwurf sieht vor, die im ursprünglichen GEG-Entwurf (2017) geplanten Mess- und Anzeigeeinrichtungen mit einem angemessenen Investitionszuschuss zu fördern. Bestandteile des Förderprogramm-Entwurfs könnten die bei der Ostfalia seit 2013 bis 2020 laufenden, von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) geförderten Projekte zum Thema „Energiekonzepte mit Erfolgsnachweis durch Energieanalyse aus dem Verbrauch EAV“ sein.

Es fehlt nur der Impuls

Für die energetische Qualitätssicherung und den Qualitätsnachweis der Gebäudehülle gibt es heute mehrere etablierte Verfahren. Bei der Anlagentechnik klammert sich die Branche an Prüfstandswerte, die die Praxis nicht widerspiegeln. Durch gezielte Nachweise könnten Theorie- und Praxiswerte enger zusammenkommen und die energetische Modernisierung attraktiver machen.