Nach 10 Jahren verlieren spätestens zum 1. Januar 2019 die ersten Energieausweise für Wohngebäude aus dem Jahre 2008 ihre Gültigkeit. Und was nun? Müssen jetzt neue beantragt werden? Die Fragen ob und welchen Energieausweis ein Gebäude danach benötigt, lassen sich nach wenigen Klicks mit dem Online-Tool „Energieausweis.Check“ der Energieagentur NRW beantworten.
Informationen zum Energieausweis, Ausstellerkontakte und Kosten finden sich auf den Internet-Seiten der Energieagentur NRW
www.energieagentur.nrw
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater