Die Antragsfrist wird verlängert: Der Antrag auf Baukindergeld kann künftig bis zu sechs statt drei Monate nach Einzug in die Wohnimmobilie gestellt werden.
Zudem gibt es Präzisierungen zur Antragsberechtigung und zu den Fördervoraussetzungen.
Die aktuellen und die neuen Förderbedingungen sowie weitere Informationen zum Baukindergeld finden Sie unter www.kfw.de/baukindergeld
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater